VoIP gewinnt, verliert
CK • Washington. Zwei wichtige Entscheidungen in dieser Woche treffen die Internet-Telefonie. Zuerst entschied Richter Kermit Bye vom Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 21. März 2007, dass nicht die Einzelstaaten, sondern der Bund für die Regulierung von VoIP zuständig ist. Die Entscheidung ermöglicht den Ausbau von VoIP als Datendienst ohne den erheblichen Aufwand, den einzelstaatliche Regulierungsbehörden den Telefongesellschaften zumuten.
Die zweite Entscheidung betrifft ebenfalls die VoIP-Firma Vonage. Sie unterlag am 23. März 2007 im Bundesgericht erster Instanz in Virginia der Telefongesellschaft Verizon in einem Patentverfahren. Das Patent betrifft die Anbindung von VoIP an das Telefonnetz.
Vonage wird die Nutzung der Verizon-Technik untersagt. Unklar ist, ob nun eine Lizenznutzung vereinbart wird oder Verizon die VoIP-Anbieter vom Telefonnetz abkoppeln will, bis das Patent ausläuft. Unklar ist auch, ob die von Vonage eingesetzte SIP-Technik betroffen ist, die viele VoIP-Anbieter anwenden. VoIP SIP Vonage Verizon
Die zweite Entscheidung betrifft ebenfalls die VoIP-Firma Vonage. Sie unterlag am 23. März 2007 im Bundesgericht erster Instanz in Virginia der Telefongesellschaft Verizon in einem Patentverfahren. Das Patent betrifft die Anbindung von VoIP an das Telefonnetz.
Vonage wird die Nutzung der Verizon-Technik untersagt. Unklar ist, ob nun eine Lizenznutzung vereinbart wird oder Verizon die VoIP-Anbieter vom Telefonnetz abkoppeln will, bis das Patent ausläuft. Unklar ist auch, ob die von Vonage eingesetzte SIP-Technik betroffen ist, die viele VoIP-Anbieter anwenden. VoIP SIP Vonage Verizon