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Donnerstag, den 31. Mai 2007

Grundfragen der Rechtshilfe  

.   Niemand weiß alle Antworten zur internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen. Im eben in Washington eingetroffenen Mai-Heft des Rechts der Internationalen Wirtschaft finden sich die Fragen, und damit ist einem schon viel weiter geholfen.

Prof. Siehr bietet mit der Darstellung Grundfragen der internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen, RIW 2007, 321, einen umfassenden Überblick, der für manche als Einführung und für die meisten Leser als Fortführung nützlich ist. Das gilt auch für die verbindlichen Antworten und weiterführenden Anstöße.

Siehrs Quellenangaben mit vielen alten Bekannten, doch immer wieder auch interessanten neuen Verweisen, sind genauso hilfreich wie seine systematische Aufteilung der Rechtshilfe in diese Kernbereiche:
Zustellungen
Beweisaufnahme
Verfahrensüberleitung
Verfahrenshilfe
Rechtsauskunft.
Dass der Justizkonflikt zwischen den USA und Deutschland und Europa aufgrund sehr unterschiedlicher Rechtsordnungen nicht zu kurz kommt, versteht sich von selbst. Sehr lesenswert!


Donnerstag, den 31. Mai 2007

US-Anwalt in einem Moment  

.   Darf ich Sie einen Moment stören? Welche Voraussetzungen muss man als deutscher Anwalt erfüllen, um Anwalt in Amerika zu sein? Wo finde ich Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen?
Die Mitgliedschaft in der deutschen Anwaltschaft ist für die amerikanische Zulassung zur Anwaltschaft nicht von Bedeutung. Die einzelnen Rechtsordnungen stellen die Vorgaben für die Zulassung. Mithin müssen Bewerber die Bestimmungen in den 50 Staaten und den weiteren Rechtsordnungen prüfen. Diese Bestimmungen ändern sich gelegentlich, sodass man darauf auch die Ausbildung anpassen muss. Mit der deutschen Zulassung kann man in manchen Rechtskreisen eine beschränkte Zulassung als Nichtanwalt zur Beratung im deutschen Recht erhalten. Zahlreiche Informationen finden Sie bei den Obergerichten der verschiedenen Rechtskreise. Und an die DAJV denken, die ist sehr hilfsbereit.
Mit dem Thema kann man auch 1000 Momente oder 142 Seiten füllen … Da gab es ja auch den Weg über das Jurastudium in den USA und die weiteren Schritte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.