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Mittwoch, den 06. Juni 2007

Bürger inspirieren Richter

 
.   Auf 373 Seiten legen Bürger mit und ohne Einfluss Zeugnis über den Charakter des verurteilten I. Lewis Scooter Libby ab - von Cheneys Fotograf bis zum Steward der Airforce 2.

Professoren und anonyme Schreiber geben dem Richter Empfehlungen. Manche drängen im pre-sentencing-Schreiben auf die Höchststrafe, andere flehen inständig um Gnade.

Am eindrucksvollsten sind die Hinweise auf die Wirkungen seiner Lügen: CIA-Gate werde deshalb vielleicht nie vollständig aufgeklärt werden; hingegen werde Libby nach der Verbüßung der Haftsstrafe für seine Loyalität von reichen Freunden Bushs belohnt werden.



Handbuch zum Lizenzvertrag

 
.   Zum amerikanischen Softwarelizenzrecht erscheint im Juni 2007 die zweite Auflage von A Practical Guide to Software Licensing. Neben Vorlagen und Formularen enthält sie Kapitel über Lizenzverhandlungen und die sogenannten Boilerplate-Bestimmungen im amerikanischen Recht, die sich bei deutschen Verträgen vornehmlich in den AGB finden. Das Werk wird von einem Anwaltsverein, der American Bar Association, verlegt. Eine Leseprobe als PDF geht auf das hier oft erörtete Thema der Schutzes von Software und anderen Rechtsgütern als Trade Secret ein.



Normenhierarchie im US-Recht?

 
J.G - Washington.   Eine strikte Normenhierarchie gibt es im amerikanischen Recht nicht. Bei der Einführung einer Verfassungsnorm bestehende einfachgesetzliche Vorschriften können die Verfassung begrenzen. Dies bestätigte am 5. April 2007 das oberste Gericht von Kalifornien.

Der dortige Supreme Court räumte in Sachen Jakob B v. County of Shasta et al., Az. S142496, dem im Zivilgesetzbuch,Civil Code, verankerten Litigation Privilege den Vorrang gegenüber dem durch die kalifornische Verfassung garantierten privaten Datenschutzrecht ein. Eine ausführliche Zusammenfassung der relevanten Punkte der Entscheidung und Erläuterung der Hintergründe verfasste Lothar Lieske am 1. Juni 2007.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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