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Donnerstag, den 11. Okt. 2007

Nobel für Bürokratiegejammer  

.   Kaum wird Positives über die Wissenschaft in Deutschland gesagt, kommt schon das Gejammer, dass die Wissenschaft in Deutschland unter Bürokratie leidet. Irgendwas stimmt da nicht. Die Bürokratie in Deutschland ist nicht schlimmer als beispielsweise in den USA, sondern viel erträglicher.

Warum landet der schwarze Peter in Deutschland immer bei der Bürokratie? Sie ist nicht die Wurzel allen Übels in der Welt - erst recht nicht, wenn sie so bürgerfreundlich und unchaotisch gestaltet ist wie in Deutschland, und zudem unvergleichliche Rechtssicherheit bietet.

Vermutlich wissen diejenigen, die über Deutschland im gleichen Atemzug mit Bürokratie schimpfen, nicht, was Bürokratie anderenorts heißt. Bürokratie nur als Tourist erleben, ist ja auch fein. Leben in einer fremden Bürokratie ist hingegen oft einen augenöffnende Erfahrung.

Warum hat Washington mit 560.000 Einwohnern 70.000 zugelassene Anwälte? Weil hier Bürokratie produziert wird! Warum liegt die primäre Gesetzgebungsgewalt nicht beim US-Bund, sondern den 50 Staaten und den weiteren staatsähnlichen Gebilden? Damit sie auch Bürokratie produzieren können! Warum kriegt der amerikanische Wissenschaftler den Mund nicht auf? Weil er befürchtet, sich mit einem Vortrag in die Gefahr eines Strafverfahrens wegen Verletzung der Exportkontrollen zu begeben!

Diese Bürokratie-Meckerei in Deutschland geht auf den Wecker. Kann man nicht einfach zugeben, dass das Wetter manchmal nicht perfekt ist und die deutsche Seele dann zur Meckerei neigt, aber ansonsten eigentlich ganz zufrieden ist, siehe Fußballweltmeisterschaft und Dinner for One? Man muss doch nicht immer vom eigentlich - und nur vorübergehend - Bedrückenden abweichen und Land und Bürokratie beschimpfen.


Donnerstag, den 11. Okt. 2007

Gesetzes- und Vertragsauslegung  

MN - Washington.   Über die Versicherungsdeckung für Hurrikanschäden berichten in der Auslandsbeilage der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift für Versicherungsrecht Kochinke und Meis unter dem Titel Neutrale Vertragsauslegung bei Hurrikanschäden, VersRAl 2007, Heft 4, Oktober 2007, S. 52. Sie analysieren die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks vom 6. August 2007, die sich mit den Wortlautgrenzen bei der Auslegung von Gesetz und Vertrag befasst.

In Sachen Chauvin v. State Farm Fire & Cas. Co. hatte das Gericht einstimmig entschieden, dass das Gesetz über Policen mit Wertangaben, Valued Policy Law, des Bundestaates Lousiana keine Erweiterung über das Wording der Police hinaus gestattet. Zudem bestätigte das Gericht, dass Gesetze anders als Versicherungsverträge nicht gegen Versicherer, sondern neutral auszulegen sind.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.