In der Berufung beurteilt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks die Schadensersatzzumessung unter zehn Verfahrens- und Anspruchsmerkmalen. Die ausführliche Urteilsbegründung in Sachen Bridgeport Music Inc. et al. v. Justin Combs Publishing et al., Az. 06-6294, vom 17. Oktober 2007 führt lehrreich in die unterschiedlichen Arten von Schadensersatz und die Begrenzung von Strafschadensersatz nach dem Bundesverfassungsrecht ein.
Das Gericht weist das Verfahren an das Untergericht zur Neuprüfung der überzogenen Schadensersatzbeträge zurück. Dabei soll die erste Instanz die ihr zustehenden Möglichkeiten zur Korrektur eines Geschworenenspruchs, Verdict, nutzen, insbesondere das Remittitur zur Betragskappung, vgl. Mittelstädt, Verfahren nach Jury-Entscheidung, 19. Oktober 2007. punitive Damages Schadensersatz Urheberrecht Copyright Sampling