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Mittwoch, den 24. Okt. 2007

Strafschadensersatz für Musik  

.   Zwei Musikverlage hielten das Urheberrecht am Musikstück Singing in the Morning, das unlizenziert in einem fremden Werk erschien. Sie gewannen eine Schadensersatzklage. Der erste Verlag verlangte gesetzlichen Schadensersatz nach dem Copyright Act, 16 USC §101, und erhielt $150.000. Der zweite stellte die Forderung in das Ermessen der Zivilgeschworenen, Jury, und erhielt Schadensersatz sowie $3,5 Mio. Strafschadensersatz, punitive Damages.

In der Berufung beurteilt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks die Schadensersatzzumessung unter zehn Verfahrens- und Anspruchsmerkmalen. Die ausführliche Urteilsbegründung in Sachen Bridgeport Music Inc. et al. v. Justin Combs Publishing et al., Az. 06-6294, vom 17. Oktober 2007 führt lehrreich in die unterschiedlichen Arten von Schadensersatz und die Begrenzung von Strafschadensersatz nach dem Bundesverfassungsrecht ein.

Das Gericht weist das Verfahren an das Untergericht zur Neuprüfung der überzogenen Schadensersatzbeträge zurück. Dabei soll die erste Instanz die ihr zustehenden Möglichkeiten zur Korrektur eines Geschworenenspruchs, Verdict, nutzen, insbesondere das Remittitur zur Betragskappung, vgl. Mittelstädt, Verfahren nach Jury-Entscheidung, 19. Oktober 2007.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.