Allgemein gilt, dass deutsche Geldurteile in den USA nach dem Foreign Money Judgments Act anerkannt und vollstreckt werden können. Ein amerikanischer Gerichtsvollzieher ist im Vergleich mit deutschem Recht nicht sonderlich von Verbraucherschutzgedanken belastet. Wer Möbel, PCs, Fotos und sonstigen Hausrat am Straßenrand gesehen hat, besitzt eine Vorstellung vom Vorgehen des Marshal oder Sheriff bei der Räumungsklage; vergleichbar kann es beim US-Inkasso von in Deutschland entstandenen Schulden zugehen.
Bei Unterhaltsfragen wird die Verfolgung der Auswanderer noch vereinfacht. Die amerikanischen und deutschen Behörden arbeiten nicht nur in der Kinderentführung beim Auswandern zusammenen. Auch der Unterhalt ist ihnen ein wichtiges Anliegen, wie sie durch den Beitritt zu internationalen Abkommen zur Verfolgung von Unterhaltsschuldnern durch die vereinfachte Anerkennung von Urteilen bewiesen haben.
Finden und verfolgen lässt sich der verschuldete Auswanderer heute immer besser, auch wenn er den Namen ändert - alles nur eine Frage des Geldes und der Zeit. Die einen zeigen sich im Internet, andere Einwanderer spüren Unternehmen wie ICI Offshore detektivisch auf. Die Verfolgung ist nicht gerade billig, doch die Verteidigung oft ruinös. Vor dem Auswandern ist daher zur Begleichung aller Schulden zu raten. Ansonsten ist der Traum von anderer Freiheit im fremden Land nur Illusion. Urteil Vollstreckung Ausland Auswandern US-Recht Inkasso USA Detektiv Schulden
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.