• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 04. Dez. 2007

Ausländer und Todesstrafe  

.   Die Todesstrafe gegen einen Ausländer, dessen Festnahme die kalifornische Polizei nicht dem Konsulat meldete, bestätigte das oberste Gericht Kaliforniens am 29. November 2007. Der Ausländer sei nicht in seinen Rechten verletzt worden, und ihm stehe ein weiterer Rechtsbehelf, die Habeas Corpus-Prüfung, zur Bewertung von Beweisen über eine behauptete Präjudizierung seiner Rechte durch die unterlassene Meldung nach der Haager Übereinkunft über konsularische Beziehungen von 1963 offen. Das Gericht setzte sich in Sachen The People v. Martin Mendoza, Az. S067678, mit dem Avena-Beschluss des internationalen Gerichtshofs und seinem Gebot einer Überprüfung solcher Fälle durch nationale Gerichte auseinander.


Dienstag, den 04. Dez. 2007

Schulden, Auswandern, Urteil  

.   Nach dem Auswandern verfolgen Urteile Schuldner weiterhin. Schulden lassen sich sogar einfacher in ein Urteil verwandeln, wenn Auswanderer ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen. Für Auswanderer in den USA wäre es leichtsinnig, eine deutsche Klage oder ein Urteil zu ignorieren.

Allgemein gilt, dass deutsche Geldurteile in den USA nach dem Foreign Money Judgments Act anerkannt und vollstreckt werden können. Ein amerikanischer Gerichtsvollzieher ist im Vergleich mit deutschem Recht nicht sonderlich von Verbraucherschutzgedanken belastet. Wer Möbel, PCs, Fotos und sonstigen Hausrat am Straßenrand gesehen hat, besitzt eine Vorstellung vom Vorgehen des Marshal oder Sheriff bei der Räumungsklage; vergleichbar kann es beim US-Inkasso von in Deutschland entstandenen Schulden zugehen.

Bei Unterhaltsfragen wird die Verfolgung der Auswanderer noch vereinfacht. Die amerikanischen und deutschen Behörden arbeiten nicht nur in der Kinderentführung beim Auswandern zusammenen. Auch der Unterhalt ist ihnen ein wichtiges Anliegen, wie sie durch den Beitritt zu internationalen Abkommen zur Verfolgung von Unterhaltsschuldnern durch die vereinfachte Anerkennung von Urteilen bewiesen haben.

Finden und verfolgen lässt sich der verschuldete Auswanderer heute immer besser, auch wenn er den Namen ändert - alles nur eine Frage des Geldes und der Zeit. Die einen zeigen sich im Internet, andere Einwanderer spüren Unternehmen wie ICI Offshore detektivisch auf. Die Verfolgung ist nicht gerade billig, doch die Verteidigung oft ruinös. Vor dem Auswandern ist daher zur Begleichung aller Schulden zu raten. Ansonsten ist der Traum von anderer Freiheit im fremden Land nur Illusion.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.