×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 08. Dez. 2007

Ominös: Grundrechte verschwunden

 
.   Was das wohl bedeutet: Links zur Bill of Rights, die das US-Außenministerium in Washington veröffentlichte, führen ins Leere, nicht nur beim German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch, sondern auch von Google aus. Irgendwie wundert der Verlust der Links zu den Grundrechten der USA bei diesem Supreme Court und diesem Präsidenten schon lange nicht mehr. Links reflektieren die Zeichen der Zeit.

Immerhin kann sich der Amerikaner selbst beim Verlust vieler Grundrechte noch am Internet ergötzen. Denn die Redefreiheit und das Recht auf Anonymität, denen die USA ihre Existenz verdanken, dürften Bush und Konsorten überleben. Der Deutsche muss hingegen damit rechnen, dass das Internet abgeschaltet wird, weil einzelne Zensurkammern, wie in Hamburg, die Rede- und Informationsfreiheit für Internetteilnehmer zu gefährlich machen und Kläger pauschal das Abklemmen ganzer Sparten beantragen.



Einsicht in CIA-Akten

 
.   Der Verfahren zur Einsichtnahme in CIA-Akten nach dem Central Intelligence Agency Information Act of 1984, 50 USC §431(c)(3) und dem Freedom of Information Act, 5 USC §552, vermittelt die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des Hauptstadtbezirks vom 7. Dezember 2007 in Sachen Jefferson Morley v. Central Intelligence Agency, Az. 06-5382.

Hintergrund der Klage ist die einem Journalisten verweigerte Vorlage von CIA-Unterlagen im Zusammenhang mit der Ermordung des Präsidenten Kennedy. Die Kennedy-Untersuchung unterliegt dem zusätzlichen Offenlegungsgebot des John F. Kennedy Assassination Records Collection Act of 1992, 44 USC §2107.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER