Scheine für Blinde
Unter Berufung auf Aristoteles und Montesquieu ist der bunte Greenback blindengerecht zu gestalten, bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks der USA am 20. Mai 2008. Das Untergericht hatte nach seiner Auffassung die Schutzgesetze für Behinderte weitgehend richtig verstanden, als es dem Schatzamt gebot, Abhilfe zu schaffen.
In Sachen American Council for the Blind et al. v. Henry M. Paulson, Az. 07-5063, erklären die Berufungsrichter mehrheitlich, dass Blinde beim Zugang zum Finanzverkehr behindert werden, während dem Staat angemessene Alternativen zur Verfügung stehen, sie gleich zu stellen. Zudem hat der Finanzminister nicht bewiesen, dass Anpassungen der amerikanischen Banknoten unzumutbar wären. Das Untergericht muss nun passende Gebote an den Finanzminister entwickeln; aaO 33.
Ein erfreuliches Ergebnis auch für die Mandanten, die der US-Regierung beim Geldmachen unter die Arme greifen.[Gleichstellung, Behinderung, Banknoten, Schatzamt, blindengerecht]
In Sachen American Council for the Blind et al. v. Henry M. Paulson, Az. 07-5063, erklären die Berufungsrichter mehrheitlich, dass Blinde beim Zugang zum Finanzverkehr behindert werden, während dem Staat angemessene Alternativen zur Verfügung stehen, sie gleich zu stellen. Zudem hat der Finanzminister nicht bewiesen, dass Anpassungen der amerikanischen Banknoten unzumutbar wären. Das Untergericht muss nun passende Gebote an den Finanzminister entwickeln; aaO 33.
Ein erfreuliches Ergebnis auch für die Mandanten, die der US-Regierung beim Geldmachen unter die Arme greifen.