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Sonntag, den 09. Nov. 2008

Videospiel und Redefreiheit  

.   Verletzt Grand Theft Auto durch die Entstellung realer Orte, Läden und Marken das Markenrecht echter Inhaber, die an den fiktiven Orten im Spiel erscheinen, das Geographie und Charakter der darge­stellten Gegenden verzerrt darstellt? Beein­trächtigt der Pig Pen in GTA den echten Play Pen-Club?

Das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks bestätigt die haftungs­frei­stellende Wirkung des ersten Verfassungs­zusatzes im Verhältnis zum bundesrechtlichen Markenschutz nach dem Lanham Act sowie zu einzel­staat­lichen Marken­ansprüchen.

Am 5. November 2008 entscheidet es in ESS Entertain­ment 2000, Inc. v. Rock Star Videos, Inc. et al., Az. 06-56237, zunächst, dass die Einrede des nominative Fair Use hier unanwendbar ist, weil Pig Pen nicht zur Kommentierung von Play Pen verwandt wurde. Hingegen wirkt der Redefrei­heitsschutz der Bundes­verfassung, First Amendment, als Einrede gegen die behauptete Marken­verwechs­lungsgefahr. [Markenrecht,Trademark, Redefreiheit, Videospiel, GTA]


Sonntag, den 09. Nov. 2008

Studienaufenthalte in Kuba  

JW - Washington.   In Sachen Emergency Coalition to Defend Educational Travel, et al. v. United States Department of the Treasury, et al., Az. 07-5317, bestätigte das Bundesberufungsgericht in Washington, DC am 4. November 2008 die seit 2004 verschärften Voraussetzungen für akademische Studienreisen nach Kuba.

Nach dem Trading with the Enemy Act dürfen Amerikaner akademische Studienreisen nach Kuba nur dann unternehmen, wenn sie eine Genehmigung des dem Finanzministerium, United States Department of the Treasury, untergliedertem Office of Foreign Assets Control, besitzen. Im Jahre 2003 rief Präsident Bush einen Ausschuss ein, der feststellte, dass einige Universitäten das gegen Kuba verhängte Embargo umgehen, indem sie die erteilten Studiengenehmigungen für Tourismusaufenthalte zweckentfremden.

Der Untersuchungsbericht animierte das Schatzamt zu strengeren Voraussetzungen für die Genehmigungen. Ein Studienaufenthalt muss nun zumindest ein akademisches Semester von nicht weniger als zehn Wochen umfassen, teilnehmen kann nur ein eingeschriebener Student und ein Vollzeit beschäftigter, authorisierter Lehrkörper muss an der Studienfahrt teilnehmen.

In seiner Entscheidung bestätigte das Bundesberufungsgericht diese strengen Genehmigungsvoraussetzungen. Die Zuständigkeit des Gerichtes lag vor, da ein Hochschulprofessor aktivlegitimiert war und damit die Zuständigkeit insgesamt begründete. Der Professor wollte im Jahr 2005 einen akademischen Austausch veranstalten und rügte, dass die Bestimmungen seine akademische Freiheit beeinträchtigen. In der Sache war die Klage nicht erfolgreich. Das Gericht entschied, dass die Bestimmungen verhältnismäßig sind und nicht die verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf akademische Freiheit und Freizügigkeit verletzen.

Der OFSA-Experte Wayne Rusch bestätigt das Urteil und führt ergänzend aus, dass Präsident Bush die Komission kurz vor dem Wahlkampf 2004 ins Leben rief und daher der Verdacht nahe liegt, dass er dies tat, um Wähler unter den Kuba-Amerikanern in Florida zu gewinnen. Man dürfe nun mit dem Ende mancher Restriktionen rechnen.


Sonntag, den 09. Nov. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.