• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 12. Jan. 2009

Urheber in Haft  

.   Wer in der Haft ein urheberrechtsfähiges Werk mit Geräten der Haftanstalt erstellt, das der Staat kopiert und weithin verwendet, besitzt gegen ihn keinen einklagbaren Verletzungsanspruch nach dem Copyright Act, entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Sachen Robert James Walton v. United States, Az. 08-5057.

Der bestrafte Kalendermacher war in diesem Fall einem Anstaltsdienst zugewiesen, in dem er zum Stundenlohn von etwa $0,23 bis $1,15 an Anstaltsrechnern werkelte und sein Werk schuf.

Sein Anspruch stand nach 28 USC §1498(b) unter dem Vorbehalt der Einschränkungen für Staatsbedienstete sowie dem Nichtverzicht des Staates auf seine Immunität, erkannte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit am 8. Januar 2009. [US-Recht, Urheberrecht, Copyright Act, Immunitaet]


Montag, den 12. Jan. 2009

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Werner Enterprises Inc., v. ACE Seguros SA: 07-15488 PDF
  2. Stephen G. Levine v. World Financial Network: 08-10416 PDF


Montag, den 12. Jan. 2009

Montag, den 12. Jan. 2009






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.