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Mittwoch, den 04. Febr. 2009


Auskunft verweigert, Klage verloren

 
.   Das Discovery-Verfahren im US-Prozess erfordert erheblichen Aufwand. Jede Partei darf nahezu alles von der Gegenseite einsehen, und sich auch an Dritte wenden. Wer sich nicht an die komplexen Regeln hält, unterliegt Sanktionen.

So verlor der Intervenient seine Ansprüche und damit den Prozess in United States of America v. $72,100.00 in United States Currency, Az. 08-4085, wie das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 3. Februar 2009 bestätige.

Die USA fanden Geld in einem Banksafe und verklagten den Betrag in rem. Ahmad Shayesteh beanspruchte die Summe und erklärte ihre Herkunft, war jedoch nicht bereit, Steuererklärungen und andere Details in der Discovery offenzulegen. Das Geld geht an den Bund. [US-Recht, Discovery, US-Prozess, Beweisverfahren, in rem, Sanktion]









CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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