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Donnerstag, den 09. April 2009

Donnerstag, den 09. April 2009

Keine Klasse gegen Funkfirma  

.   Verkäufer von T-Mobile-Telefonabonnements stellen keine Klasse dar, die gemeinsam durch einen Kläger vertreten das Funkunternehmen verklagen dürfen, entschied das Bundesberufungsgericht des elften US-Bundesbezirks am 7. März 2009.

In Sachen Henry Vega v. T-Mobile USA, Inc., Az. 07-13864, behauptet der Kläger, die Gesellschaft habe ihre Kommissionsklauseln für Mobilverträge verletzt und sich bei im Voraus bezahlten Abonnements ungerechtfertigt an ihren Verkäufern bereichert, indem sie Kommissionen stornierte, wenn Kunden den Dienst bezahlten, jedoch 90 Tage nicht nutzten.

Das Untergericht hatte die Klasse anerkannt. Das Berufungsgericht hält die Klage für unklar und die Erfordernisse für eine Sammelklage nicht gegeben, wie es ausführlich begründet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.