• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 06. Aug. 2009

Ami wagt sich raus, klagt zuhaus  

.   Ins Ausland gehen, um zu investieren, dann die Ausländer erst dort, dann zuhause verklagen - da spielt das US-Gericht nicht mit. In Sachen Interface Partners International Inc. v. Moshe Hananel, Az. 08-1983, gründete die Klägerin aus Delaware eine Tochter in Israel mit dem einzigen Zweck, dort zu investieren. Ihr dortiger Manager wurde verbal bei einem US-Besuch eingestellt, arbeitete jedoch in Israel.

Das Unternehmen entließ ihn im Jahr 2000 und verklagte ihn in Israel im Jahr 2002. Nach vier Jahren nahm es die Klage zurück und klagte erneut vor dem heimischen einzelstaatlichen US-Gericht. Dem Manager gelang die Verweisung an das als objektiver geltende US-Bundesgericht, dann die Verweisung des US-Prozesses an ein Gericht in Israel.

Das Bundesgericht stützte die Ausweisung des Verfahrens auf den Forum non conveniens-Grundsatz, der erst greifen kann, wenn es seine örtliche Zuständigkeit feststellt. Die Vermutung der richtigen Gerichtswahl wandte es nicht zugunsten der Klägerin an, weil sie von Verfahrenstricks motiviert sei. Das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks bestätigte das Ergebnis am 5. August 2009.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.