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Donnerstag, den 20. Aug. 2009

Geheimnis v. Geschäftsaussicht

 
.   Schon beim ersten Anbahnungskontakt vereinbaren geschäftserfahrene Amerikaner ein NDA. Warum? Das Trade Secret-Recht schützt alles, was nicht jedem auf die Nase gebunden werden soll. Die Bedeutung der Information spielt dabei keine Rolle. Umsatz, Marktabsichten, Kontakte, Wissen über Wettbewerber, Kode, Verfahren - alles kann einfach und kostenlos geschützt werden.

Der Fall Sanford Lee Hertz v. The Luzenac Group et al., Az. 06-1324, betrifft die Trade Secrets eines Unternehmens.<> Ehemaliges Personal soll Geheimnisse fremdverwertet haben und werden verklagt. Dagegen verklagt ein Ex-Mitarbeiter die Firma wegen rechtswidrigen Eingriffs in seine geschützten Geschäftsaussichten, tortious Interference with Contract and prospective Business Advantage.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks erläutert lesenswert die Rechtsgrundlagen dieser für unternehmerische Konflikte typischen Ansprüche am 11. August 2009. Das Untergericht konnte kein Geheimnis entdecken; das Obergericht will diese Entscheidung sowie die Beurteilung der Geheimhaltung durch das Unternehmen den Geschworenen überlassen.

Denn was man einmal selbst verraten hat, kann man nicht mehr als geheim bezeichnen und durch ein NDA schützen.



Kein irreparabler Schaden

 
.   Niemanden wundert es, wenn Microsoft übertreibt. Der Schaden für die Kundschaft sei irreparabel, wenn das Bundesberufungsgericht nicht die Verbotsverfügung gegen den Vertrieb von Word aufhebe.

OpenOffice-Anbieter können sich in das Berufungsverfahren einmischen und das Gericht über die wahren Umstände aufklären. Die Kundschaft kann Writer aus dem OpenOffice-Paket einsetzen - fertig. Auch Dell u.a. haben Zugang dazu. Gratis.

Niemand ist auf Microsoft angewiesen. Die Konsequenzen des Patentverstoßes, den der United States District Court for the Eastern District of Texas, Tyler Division, am 11. August 2009, in Sachen i4i Limited Partnership et al. v. Microsoft Corporation, Az. 6:07, sanktionierte, muss Microsoft halt ausbaden.

So, das ist das Gerüst eines Amicus Curiae-Schriftsatzes. Den darf jeder dem Court of Appeals anbieten, der Sachverstand beitragen kann. Ein schönes Werkzeug des amerikanischen Prozessrechts.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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