Richter übersehen Gerichtsverfassungsgesetz
CK • Washington. Nicht nur Anwälte können einen Narren zum Mandanten haben. Gerichte sind in eigenen Angelegenheiten ebenso dumm, schreibt der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Im Fall Dennis Hollingsworth et al. v. Kristin Perry et al., Az. 09A648, meint er konkret das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks und eins der Bundesgerichte in dem Bezirk.
Die Präsidenten beider Gerichte, Kozinski und Walker, hatten einen Plan ausgeheckt, der die Übertragung des Prozesses über die kalifornische Ehedefinitionsvolksabstimmung, Proposition 8, in andere Gerichte und möglicherweise das Internet ermöglichen sollte.
Dass es konkrete gesetzliche Vorgaben für Gerichtsverfassungsregeln im Bezirk und vor Ort gibt, hatten die Richter nur am Rande beachtet. Das Erfordernis der Beteiligung der Öffentlichkeit hatten sie übersehen oder - bei gutwilliger Betrachtung - falsch verstanden oder erfüllt.
Der Supreme Court griff daher am 13. Januar 2010 mit der einstweiligen Aussetzung der lokalen Regel ein. Zur Zulässigkeit einer Aussstrahlung von US-Prozessen aus dem Gerichtssaal bezog er nicht Stellung.
Die Präsidenten beider Gerichte, Kozinski und Walker, hatten einen Plan ausgeheckt, der die Übertragung des Prozesses über die kalifornische Ehedefinitionsvolksabstimmung, Proposition 8, in andere Gerichte und möglicherweise das Internet ermöglichen sollte.
Dass es konkrete gesetzliche Vorgaben für Gerichtsverfassungsregeln im Bezirk und vor Ort gibt, hatten die Richter nur am Rande beachtet. Das Erfordernis der Beteiligung der Öffentlichkeit hatten sie übersehen oder - bei gutwilliger Betrachtung - falsch verstanden oder erfüllt.
Der Supreme Court griff daher am 13. Januar 2010 mit der einstweiligen Aussetzung der lokalen Regel ein. Zur Zulässigkeit einer Aussstrahlung von US-Prozessen aus dem Gerichtssaal bezog er nicht Stellung.