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Dienstag, den 19. Jan. 2010

Richter übersehen Gerichts­verfassungsgesetz

 
.   Nicht nur Anwälte können einen Narren zum Mandanten haben. Gerichte sind in eigenen Angelegenheiten ebenso dumm, schreibt der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Im Fall Dennis Hollingsworth et al. v. Kristin Perry et al., Az. 09A648, meint er konkret das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks und eins der Bundesgerichte in dem Bezirk.

Die Präsidenten beider Gerichte, Kozinski und Walker, hatten einen Plan ausgeheckt, der die Übertragung des Prozesses über die kalifornische Ehedefinitions­volksabstimmung, Proposition 8, in andere Gerichte und möglicher­weise das Internet ermöglichen sollte.

Dass es konkrete gesetzliche Vorgaben für Gerichts­verfassungs­regeln im Bezirk und vor Ort gibt, hatten die Richter nur am Rande beachtet. Das Erfordernis der Beteiligung der Öffent­lichkeit hatten sie übersehen oder - bei gutwilliger Betrachtung - falsch verstanden oder erfüllt.

Der Supreme Court griff daher am 13. Januar 2010 mit der einstweiligen Aussetzung der lokalen Regel ein. Zur Zulässigkeit einer Aussstrahlung von US-Prozessen aus dem Gerichtssaal bezog er nicht Stellung.



Das Recht in Europa als Vorbild

 
.   Amerikaner erhalten weniger für ihre Steuern als Europäer, ohne weniger zu zahlen. So argumentiert der Verfasser von Europe's Promise - Why the European Way Is the Best Hope in an Insecure Age. Die Aussagen von Stephen Hill über die Vorbildrolle Europas entsprechen bei der Besteuerung dem oft im German American Law Journal Dargelegten.

Einkommen- und Körperschaftsteuern auf Bundes-, Staats-, Kreis- und Ortsebene symbolisieren ein typisches amerikanisches Arrangement, das Europäer oft schockiert, wenn sie die USA näher kennenlernen. Wenn sie die Gegenleistung des Staates sehen, vertieft sie den Schock.

Hill geht noch weiter. Die Vorbildrolle gilt auch für das Universitätswesen, die Gesundheitsversorgung, die Wirtschaftskompetenz und die Arbeitsbedingungen. Eliten, in der Regel nach Geld bemessen, können in den USA ihr System als überlegen bezeichnen. Doch die Spitzenleistungen, die es auch in Europa gibt, kommen nicht der Masse zugute. In Europa geht es sowohl Eliten als auch der Mehrheit besser.

Hill überzeugt. Doch darf er seine Kritik an Amerika nicht dem amerikanischen Baggerfahrer unter die Nase reiben, der die Stars and Stripes am Stoßdämpfer und Gun Rack seines Pickup Trucks zeigt und dem gerade der Jahresurlaub gestrichen wurde, nachdem im vergangenen Jahr die bezahlte Krankenzeit, sick Leave, abgeschafft wurde. Europäer müssen sich solche Bemerkungen verkneifen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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