Die Vertragsparteien versprechen der obsiegenden Partei die Kostenerstattung im Fall eines Prozesses oder Schiedsverfahrens.Wer rechnet schon damit, dass die Klausel 1,6 Mio. Dollar kosten kann? Der Streitwert ist belanglos. Die Kosten im amerikanischen Prozess oder Schiedsverfahren richten sich mehr nach der Intensität der Prozess- und Beweisführung als nach wirtschaftlichen Kriterien.
Das Urteil vom 11. August 2011 des Bundesberufungsgerichts im sechsten US-Bezirk im Fall Martin O'Boyle v. Shulman, Rogers, Gandal Pordy, Az. 10-5551, illustriert die Folgen einer solchen Klausel beim Hypothekenvertrag. Doch jeder Vertrag kann eine solche Klausel enthalten, die vom Üblichen des amerikanischen Rechts, der American Rule, abweicht und genau durchdacht sein sollte, bevor man sie unterzeichnet.