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Dienstag, den 23. Juli 2013

Tanke schön  

Monopol der Ölfirmen schwer anfechtbar
SKo - Washington.   Im Fall SSS Enterprises, Inc. v. AAR Enterprises, Inc. scheiterten mehrere Tankstellenbetreiber mit ihrer Klage gegen Kraftstoffgroßhändler und Tankstellenverpächter.

In der ersten Instanz war das erkennende Gericht nicht auf den erhobenen Vorwurf kartellrechtlicher Verstöße gegen den Sherman Act in Form von Preisabsprachen und des Missbrauchs von Monopolstellungen eingegangen.

Statt dessen stützte das Gericht seine Entscheidung auf die fehlende beweisrechtliche Begründung, für deren Vorbringen es zuvor eine zweite Fristverlängerung zur Korrektur der Klage abgelehnt hatte. Gemäß der Zivilprozessordnung des Bundes sei es Sache der Kläger gewesen, den Sachverständigenbeweis rechtzeitig und schriftlich zu erbringen. In seinem Urteil vom 19. Juli 2013 erklärte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond die Ablehnung der weiteren Fristverlängerung für ermessenfehlerfrei und wies die Beschwerde der Kläger zurück.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.