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Donnerstag, den 04. Sept. 2014

Als Amicus in den USA und Deutschland  

.   Wie schön, wenn man Freunde hat, schreibt Mark Hilgard im Untertitel seines neuen Büchleins Der Amicus Curiae Brief. Treffender kann es eine Prozesspartei, der ein Dritter als Fachmann, -frau oder -unternehmen auf eigene Kosten beistehen will, es kaum ausdrücken. Ebenso gelungen ist das gesamte Werk, auch aus der Perspektive des Anwalts, der im Namen von Staaten als Amicus Curiae den in ihnen angesiedelten Unternehmen bei Prozessen in US-Obergerichten beisteht.

Nach einer Einführung in die von prozessualen Schranken kaum berührte Geschichte der Amicus-Schriftsätze in den USA vermittelt Hilgard einen wertvollen Überblick über die mittlerweile zahllosen Regularien, die sich aus unterschiedlichen Auffassungen über Vor- und Nachteile der Einmischung Dritter für die Gerichte entwickelten. Er belegt diese mit einem mustergültigen Annex mit Prozess­vorschriften und weiter­führenden Quellen ebenso wie der Darlegung der divergierenden Gerichtsordnungsziele.

Für den amerikanischen Leser, doch erst recht den im Ausland, ist der Rechtsvergleich mit Amici vor internationalen Organisationen sowie anderen Rechtsordnungen, insbesondere Deutschland, lesenswert. Hilgard zieht aus seiner Erfahrung als Rechtsanwalt in einer amerikanischen Kanzlei in Deutschland wertvolle Folgerungen und zeigt, wie man Amicus Curiae-Konzepte auch im deutschen Recht umsetzen kann. Dafür zieht er beispielhaft verschiedene Prozessinstitute heran, mit denen über andere Mechanismen dieselben Ziele verfolgt werden können. Auch das Buch bereitet eine Freude!
Der Amicus Curiae Brief
Mark C. Hilgard
1. Auflage 2014
ISBN 978-3-7375-0137-8
55. Seiten - 14,80 €







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.