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Sonntag, den 28. Dez. 2014

Rechtskraft besiegt Comic-Helden  

.   Stan Lee schuf Comic-Helden wie Spider Man, und als sie erfolgreich verfilmt wurden, verklagte seine Firma die Filmwerkstatt aufgrund einer Urheberrechtsabtretung aus dem Jahre 1998, die er allerdings gegenüber seiner Firma widerrufen hatte. Wo Geld ist, wird geklagt, beweist der Fall Stan Lee Media v. Walt Disney Co. vor dem Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in seiner Entscheidung vom 23. Dezember 2014.

Von der kinoheldenhaften Intensität der Prozesse ließ sich das Gericht in Denver nicht beeindrucken. Von mehreren Prozessen an der Ost- und Westküste hatten mindestens zwei bereits bewiesen, dass die Klägerin entweder keine Rechte besaß oder sie nicht einmal schlüssig behaupten konnte. Die Rechtskraft der dortigen Entscheidungen erstreckt sich auch auf diesen Prozess nach dem Grundsatz des collateral Estoppel, den es wie folgt in seiner Abweisung zusammenfasst:
For an issue to be collaterally estopped, the party invoking the doctrine has the burden of establishing four separate elements:
(1) the issue previously decided is identical with the one presented in the action in question,
(2) the prior action has been finally adjudicated on the merits,
(3) the party against whom the doctrine is invoked was a party or in privity with a party to the prior adjudication, and
(4) the party against whom the doctrine is raised had a full and fair opportunity to litigate the issue in the prior action.
Murdock v. Ute Indian Tribe of Uintah & Ouray Reservation, 975 F.2d 683, 687 (10th Cir. 1992). AaO 9.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.