Vermittlung fremden Rechnerzugangs
CK • Washington. Nein! So lautet die klare Antwort des Sicherheitssoftwaredienstlers, der beim Besuch des freundlichen Beamten den Wunsch abschlägt, doch bitte den Zugang zu Kundenrechnern zu gewähren. Nicht jeder kann sich diese Antwort leisten. Der Staat kann schließlich einen Durchsuchungsbefehl bei Zeugen erwirken. Auch das Geheimgericht FISA steht ihm offen, hingegen nicht dem Dienstleister oder Betriebssystem- und Anwendungssoftwareherstellern. So kann er allen das Leben schwer machen, bis jemand nachgibt.
Ob ein ordentliches Gericht den Durchsuchungsbefehl erlassen würde? Der Staat kann sich nahezu darauf verlassen. Aber dort darf das Unternehmen den Beschluss anfechten und kann Verfassungsrechte geltend machen. Vor dem FISA geht das nicht.
Und der Wunsch, nicht nur den Zugang zu gewähren, sondern die Schranke gegen die Einschleusung von Programmen zu senken - vielleicht mit einem Softwareupdate, so nebenbei? - was würde ein ordentliches Gericht sagen? Das wäre mehr als eine Durchsuchung beim Zeugen. Ziemlich krass, denkt der Besucher der USA, der solche Dinge in Washington aufschnappt. Das ist jedoch die Realität, in der wir leben, und keine Fantasie.
Wer IT-Recht macht oder im IT-Bereich arbeitet, wundert sich lediglich, dass NSA-intern der Zugang zu Rechnern so offen war wie Snowden es darlegte. Alles andere ist bekannt. Wie bereits in Dogmatik der amerikanischen Exportkontrollen? erklärt, gehören Selbstanzeigen zum Alltag, und was in deren Rahmen geschieht und gefordert wird, übersteigt manchmal die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen. Doch aus Furcht vor schlimmeren Folgen klagen Unternehmen nicht, und daher gibt es kaum sie schützende Präzedenzfälle.
Und der Wunsch, nicht nur den Zugang zu gewähren, sondern die Schranke gegen die Einschleusung von Programmen zu senken - vielleicht mit einem Softwareupdate, so nebenbei? - was würde ein ordentliches Gericht sagen? Das wäre mehr als eine Durchsuchung beim Zeugen. Ziemlich krass, denkt der Besucher der USA, der solche Dinge in Washington aufschnappt. Das ist jedoch die Realität, in der wir leben, und keine Fantasie.
Wer IT-Recht macht oder im IT-Bereich arbeitet, wundert sich lediglich, dass NSA-intern der Zugang zu Rechnern so offen war wie Snowden es darlegte. Alles andere ist bekannt. Wie bereits in Dogmatik der amerikanischen Exportkontrollen? erklärt, gehören Selbstanzeigen zum Alltag, und was in deren Rahmen geschieht und gefordert wird, übersteigt manchmal die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen. Doch aus Furcht vor schlimmeren Folgen klagen Unternehmen nicht, und daher gibt es kaum sie schützende Präzedenzfälle.