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Mittwoch, den 01. April 2015

Deutschland - USA: 8:0 im Internetrecht  

.   Keine Enten am 1. April 2015. Nichts als die reine Wahrheit über das US-Internetrecht:
1. Impressum versteht niemand.
2. Noch kein WLAN-Störerhaftungskonzept.
3. Keine GoA, die Abmahnungen schmiert.
4. Keine Ahnung vom Leistungsschutzrecht.
5. Niemand verlangt die Suchmaschinen-Zensur.
6. Mobbing gibt es nur bei der Mafia.
7. Telemediengesetz Nr. 1 steht noch aus.
8. Das Internet als rechtsfreier Raum bleibt unentdeckt.
Diese Lücken des Rechts in den USA klaffen trotz aller Kreativität der Lawyers, die schon im ersten Semester Jura lernen, das Recht fortzubilden. Die eifrigen Architekten des Rechts im Bundestag schlagen ihre Kollegen in Washington um Längen. Kein Wunder, dass Internet, neue Medien und IT in Europa so viel erfolgreicher als in den USA sind!

Wie für Burnout und Zug hat Amerika keine Zeit für fast imaginäre Probleme. Immerhin gewährt Microsoft seinem Zuliefererpersonal nun 15 bezahlte Tage Erholungs- und Krankheitsurlaub.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.