Der progressive Staat Vermont wandte sich mit seinem Verbraucherschutzamt gegen dieses Vorgehen, das es als missbräuchlich bezeichnete. Selbst einem Staat wird das nicht leicht gemacht. Weil Patentrecht Bundesrecht ist, hoffte die Gesellschaft auf bessere Behandlung im Bundesgericht und ging zweimal nach diesem abgeschlagenen Wunsch in die Berufung.
Am 28. September 2015 verkündete das landesweit für Patentstreite zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, neben dem Weißen Haus die neueste Entscheidung im Fall State of Vermont v. MPHJ Technology Investments LLC. Der Staat darf seinen Verbotsantrag gegen den Patent Troll nach einzelstaatlichem Verbraucherschutzrecht vor dem Staatsgericht weiter verfolgen.