In Atlanta entschied am 25. März 2016 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA gegen ihn. Da die eine Klage im Bundesgericht, die weitere im einzelstaatlichen Gericht von Florida erhoben wurde, musste das Gericht die Anwendbarkeit des Anti-Injunction Act prüfen. Nach diesem Gesetz sollte das Bundesgericht auf Antrag des Patentverletzers dem Franchisenehmer die Klage verbieten und dem Staatsgericht die Zuständigkeit entziehen. Der Vergleich bezweckte die Erledigung aller patentrechtlichen Ansprüche.
Der Anti-Injunction Act verlangt von Bundesgerichten Respekt gegenüber den einzelstaatlichen Gerichten, erklärte die Revision. Hier betrifft sie die Rechtskrafterstreckung des Vergleichs. Nach dem einzelstaatlichen Recht liege keine res judicata vor, da sich Parteien, Sachverhalt und Rechtsfragen anders als im ersten Verfahren darstellen. Eindeutig gehe es hier nicht um Patentrecht, sondern Täuschung im Franchise.
Die 16-seitige Entscheidungsbegründung erörtert lehrreich diese Merkmale im Rahmen der parallelen Gerichtsbarkeiten in den USA und paralleler Verfahren mit unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen, Sachverhalten und Parteien.