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Samstag, den 31. Dez. 2016

Das Jahr 2016 sprengte Wahlstationserwartungen  

.   Unfassbare Turbulenzen erlebten die Wahlstations­re­fe­ren­da­re und Prakti­kanten in Wash­ington im Jahre 2016, dem 25. des German Ame­ri­can Law Journals. Dass sie erlernten, wie deutsche Par­teien vor und im ame­ri­ka­ni­schen Pro­zess ge­schützt wer­den, wie die Ver­tei­di­gung ge­gen be­haup­te­te Ver­let­zun­gen von OFAC-Fi­nanz- oder Aus­fuhr­kon­trol­len er­folgt oder wie Ge­sell­schaf­ten und Staaten mit­ein­an­der auf recht­li­cher Ebe­ne ver­keh­ren, war Rou­tine, doch was die staats­recht­li­chen und -poli­ti­schen Spie­ler bo­ten, spreng­te den üb­li­chen Er­fah­rungs­rahmen.

Erst drängte sich ein nicht ernst zu neh­men­der An­ge­ber in die Prä­sident­schafts­vorwahl, dann starb un­er­war­tet der ein­fluss­reich­ste der neun Supreme-Court-Rich­ter und ver­setz­te das Land ins recht­li­che Koma; wäh­rend der Prä­si­dent einen ge­mäßig­ten, all­seits respek­tier­ten Er­satz­kan­di­daten no­mi­nier­te, igno­rier­te der Kon­gress sei­ne Mit­wir­kungs­pflicht: Die Be­ar­bei­tung von lan­des­weit ent­gegen­ge­fie­ber­ten Revi­si­o­nen kam zum Er­lie­gen. Der An­ge­ber-Kan­di­dat er­klamm im Som­mer die Spit­ze. Er wurde im­mer fre­cher, bis die Mei­nungs­for­scher ihn als Ver­lie­rer tauf­ten, wo­rauf­hin vie­le Wäh­ler zu­hau­se blie­ben und der Rest schließ­lich einen grot­ten­schlecht vor­berei­te­ten Kan­di­da­ten zum Präsi­den­ten er­kor. Dass der FBI-Chef Ta­ge vor der Wahl die Ge­gen­kan­di­da­tin in Miss­kre­dit brachte und Lü­gen nähr­te, sie sei kri­minell, führte zu ungewöhn­li­chen Rechts­fra­gen über die Rol­len von FBI, Justiz­mi­niste­ri­um und Kon­gress.

Zum Jahresende wählen sich die Bürger des Landes wie jedes Jahr ihre Kran­ken­versi­che­rung, ob­wohl der Wahlsieger schwor, die­sen Schutz am ersten Tag seiner Amts­zeit im Januar aufzu­heben. Der am­tie­ren­de Präsident kann das nicht ver­hin­dern. Er erlässt er noch Sank­tionen gegen Russland, das die Wah­len durch Aus­spähen und Wei­ter­ga­be von Kor­res­pon­denz an Wiki­leaks ge­zielt be­ein­fluss­te und nun einen eit­len Freund im Weißen Haus ha­ben wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.