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Sonntag, den 11. Febr. 2018

Auswanderer per Gesetz am Pranger  

IRS Federal Register
.   Damit nie­mand zur Steuervermeidung die amerikanische Staats­bür­ger­schaft aufgibt, schreibt der Bundesgesetzgeber die Bloß­stel­lung der Auswanderer vor.

Im Bundesanzeiger finden die­se ihre Namen in einem Ver­zeich­nis der Bundessteuer­be­hör­de Internal Revenue Ser­vi­ceunter dem Titel Quarterly Publication of Individuals, Who Have Chosen To Ex­pa­tri­ate, as Required by Section 6039G. Bürger werden dabei langjährig Ansäs­si­gen, meist Resident Aliens als Inhaber einer sogenannten grünen Karte, gleich­ge­stellt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.