Ein Sonderthema, das auch das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston in der Revision am 3. April 2018 aufgreift, ist das ebenfalls gewährte Schmerzensgeld für die Besorgnis der Mitfahrer um das Überleben der Kollegen in den Fahrzeugen sowie die Angst vor dem Ertrinken. Die Entschädigung bestätigt die Revision, weil der Kapitän fahrlässig einen Wetterbericht übersehen hatte, die Fahrzeuge nicht hatte an Deck anketten lassen und er die Passagiere in eine Gefahrenzone geführt hatte. Die Zone of Danger-Haftung gilt im Seerecht für Schiffsleute, doch das Gericht erstreckte sie auf Passagiere im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs aus negligent Infliction of emotional Distress.
Ein Sonderthema, das auch das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston in der Revision am 3. April 2018 aufgreift, ist das ebenfalls gewährte Schmerzensgeld für die Besorgnis der Mitfahrer um das Überleben der Kollegen in den Fahrzeugen sowie die Angst vor dem Ertrinken. Die Entschädigung bestätigt die Revision, weil der Kapitän fahrlässig einen Wetterbericht übersehen hatte, die Fahrzeuge nicht hatte an Deck anketten lassen und er die Passagiere in eine Gefahrenzone geführt hatte. Die Zone of Danger-Haftung gilt im Seerecht für Schiffsleute, doch das Gericht erstreckte sie auf Passagiere im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs aus negligent Infliction of emotional Distress.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.