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Mittwoch, den 04. April 2018

Mordswelle trifft Schiff: Schmerzensgeld vom Kapitän  

.   Eine Mordswelle, rogue Wave, erwischte ein Schiff, das Bau­fahr­zeu­ge über eine Bucht transportierte. Furcht vor dem nassen Tod ergriff die in der Lastern sitzenden Fahrer. Zwei schwere Fahrzeuge wurden herum­ge­schleu­dert und hingen schräg über der Bordwand. Eine Klage auf Schadens­er­satz folgte gegen den Kapitän. Zugesprochen wurden in Sawyer Brothers Inc. v. Island Transporter LLC Ersatz der Schäden an den Fahr­zeugen, des Ver­lu­stes von Material auf ihnen und des entgangenen Gewinns.

Ein Sonderthema, das auch das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston in der Revision am 3. April 2018 aufgreift, ist das ebenfalls ge­währ­te Schmerzensgeld für die Besorgnis der Mitfahrer um das Überleben der Kollegen in den Fahrzeugen sowie die Angst vor dem Ertrinken. Die Ent­schä­di­gung be­stä­tigt die Revision, weil der Kapitän fahrlässig einen Wetterbericht über­se­hen hat­te, die Fahrzeuge nicht hatte an Deck anketten lassen und er die Pas­sa­gie­re in eine Gefahrenzone geführt hatte. Die Zone of Danger-Haftung gilt im Seerecht für Schiffsleute, doch das Gericht erstreckte sie auf Passagiere im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs aus negligent Infliction of emotional Dis­tress.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.