Am 12. Dezember 2018 beschrieb das Gericht die Technik wie einen Zug, der von Bahnhof zu Bahnhof fährt und nie an beiden Haltestellen gleichzeitig zu finden ist. Die Dateien werden blöckchenweise versandt, gespeichert und gelöscht, bevor der nächste Block versandt wird. Eigentlich stellt dies einen Fortschritt im Sinne des Urheberrechts dar, fand das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City, der den Wiederverkauf von Digitalmusikdateien wie von der Beklagten angeboten legalisieren sollte.
Doch zeigte sich im Prozess, dass die Beklagte nicht die Erstellung und den Rückbehalt von Kopien durch ihre Kunden auf anderen, nicht an das System der Beklagten angeschlossenen Geräten verhindern kann. Doppelte Blöckchen sind nicht ausgeschlossen, und das bedeutet unerlaubte Kopien, die die gesamte Technik urheberrechtlich in Frage stellen und ein Urteil gegen die Beklagte aufdrängen.