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Mittwoch, den 12. Dez. 2018

Musikwiederverkauf: Das doppelte Blöckchen

 
Verkauf gebrauchter Musik im Urheberrecht
.   In Capitol Records LLC v. ReDigi Inc. prüfte die Revision eine Übertragungstechnik für Musikdateien, bei der jede Spur einer Datei auf dem Ur­sprungs­rech­ner gelöscht wird und die sich mithin zum Weiterverkauf erwor­be­ner Musikdateirechte eignet.

Am 12. Dezember 2018 beschrieb das Gericht die Technik wie einen Zug, der von Bahnhof zu Bahnhof fährt und nie an beiden Haltestellen gleichzeitig zu finden ist. Die Dateien werden blöckchenweise versandt, gespeichert und ge­löscht, be­vor der näch­ste Block versandt wird. Eigentlich stellt dies einen Fortschritt im Sinne des Urheberrechts dar, fand das Bundesberufungsgericht des zweiten Be­zirks der USA in New York City, der den Wiederverkauf von Di­gitalmusik­da­tei­en wie von der Beklagten angeboten legalisieren sollte.

Doch zeigte sich im Prozess, dass die Beklagte nicht die Erstellung und den Rückbehalt von Kopien durch ihre Kunden auf anderen, nicht an das System der Beklagten angeschlossenen Geräten verhindern kann. Doppelte Blöckchen sind nicht ausgeschlossen, und das bedeutet unerlaubte Kopien, die die ge­sam­te Tech­nik urheberrechtlich in Frage stellen und ein Urteil gegen die Be­klag­te auf­drängen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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