Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen
CK • Washington. Dem Pentagon im Krieg zuarbeitende Unternehmen verlassen sich darauf, dass sie von der Haftungsimmunität des Staats erfasst sind, wenn im Krieg ihr Personal Fehler begeht. Der Supreme Court of the United States entschied jedoch im Fall Hencely v. Fluor Corp. das Gegenteil, weil das Fehlverhalten nicht vom Staat beauftragt war.
Eine im Krieg vom beklagten Government Contractor angestellte Ortskraft griff Soldaten auf dem amerikanischen Stützpunkt, ihrem Arbeitsplatz, an, und der klagende Soldat wandte sich an den Betrieb wegen Schadensersatzes. Er verlor in zwei Instanzen wegen der auf solche Unternehmen erstreckten Haftungsfreistellung nach dem Federal Tort Claims Act für Kriegsschäden, die der Oberste Gerichtshof in Washington, DC, nun verneinte.
Eine im Krieg vom beklagten Government Contractor angestellte Ortskraft griff Soldaten auf dem amerikanischen Stützpunkt, ihrem Arbeitsplatz, an, und der klagende Soldat wandte sich an den Betrieb wegen Schadensersatzes. Er verlor in zwei Instanzen wegen der auf solche Unternehmen erstreckten Haftungsfreistellung nach dem Federal Tort Claims Act für Kriegsschäden, die der Oberste Gerichtshof in Washington, DC, nun verneinte.







