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Montag, den 25. Nov. 2019

Diffamierung: Entscheiden Richter oder Jury?  

Klimawandelwissenschaftler von Presse beleidigt: Rechtsfragen zum Wahrheitsbeweis
.   Der Supreme Court hat den Klimawandelwissenschafts-Re­vi­si­ons­fall Na­tio­nal Review Inc. v. Mann mehrheitlich nicht ange­nom­men, doch die Min­der­meinung von Justice Alito legt den Finger in eine of­fe­ne Wun­de: Die Un­ter­ge­rich­te sind unterschiedlicher Auffassuung bei der Frage, ob der Richter oder die Geschworenen in Diffamierungsprozessen die Wahr­heits­ein­re­de beurteilen.

Richter sind für Rechtsfragen zuständig; die Jury würdigt die Beweise und sub­su­miert, bis sie zum Verdikt gelangt, das der Richter im US-Prozess zum Urteil auf­wer­ten kann. Ali­to er­klärte am 25. November 2019 die Rechtsfrage und ihre Be­deu­tung. Er meint, dass die Nichtannahme zur Revision dazu führt, dass Par­tei­en die für ihr Ar­gu­ment günstigsten Gerichte anstreben. Die unklare Rechts­la­ge müs­se in Zu­kunft be­rei­nigt werden.

Alito wendet sich dann einem weiteren Problem zu. Die Meinungsfreiheit kön­ne über­stra­pa­ziert wer­den, wenn einer beleidigenden Falsch­be­haup­tung die Wor­te In my Opinion vorangestellt werden. Damit ent­la­ste sich der Be­lei­di­ger, doch bleibt nicht die falschaussagende Be­lei­di­gung am Op­fer hän­gen? Auch die­se Kon­stel­la­tion be­dür­fe drin­gend einer Kor­rek­tur, ar­gu­men­tiert der durch die trumpsche Rich­ter­er­nen­nun­gen in sei­nem Ein­fluss ge­stärk­te Alito.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.