Bisher hatte das zuständige Amt, die Strafrechtsabteilung im Bundesjustizministerium, hauptsächlich Meldungen entgegengenommen und nur selten geprüft. Nun steigt die Zahl der Compliance-Audits, die das Amt bei den Meldern vornimmt. Außerdem schaltet es neuerdings auch das Federal Bureau of Investigation ein.
Auch Kanzleien unterfallen der Meldepflicht. Sie gilt nicht, wenn sie beispielsweise Staaten oder ihre kulturellen, wissenschaftlichen oder politischen Organisationen gerichtlich oder bei Transaktionen wie Kauf-, Miet- und Arbeitsverträgen in den USA beraten oder vertreten. Doch jegliche Tätigkeit, die Ansichten einer ausländischen Regierung oder ihrer Organisationen direkt oder indirekt der amerikanischen Öffentlichkeit ans Herz legt, gilt nach FARA als Propaganda und ist zu melden, so also selbst ein wohlwollender Aufsatz über rechtliche Instrumente eines solchen Mandanten in einer Fachzeitschrift.