Klage zwingend in 5 Stunden zu veröffentlichen?
CK • Washington. Nach der Einführung der Aktendigitalisierung verklagen Nachrichtendienste die Gerichte, weil ihnen nicht sofort nach der Klageinreichung die Akte zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich sind Gerichtsakten genauso öffentlich wie Prozesse.
Das Digitalakteneinsichtsrecht der Öffentlichkeit behandelt der Revisionsentscheid vom 23. November 2022 des Bundesberufungsgerichts des Zehnten Bezirks der USA in Denver im Fall Courthouse News Service v. New Mexico Administrative Office of the Courts. Es gelangt wie die Revision in St. Louis in Courthouse News Service v. Joan Gilmer zum Ergebnis, dass die Bundesverfassung zwingend den Zugang gebietet, allerdings mit einem Unterschied.
Das erstinstanzliche Bundesgericht hätte die Interessen und Möglichkeiten der einzelstaatlichen Gerichte berücksichtigen müssen, statt die Frist bis zur Offenlegung neuer Klagen an Nachrichtendienste auf fünf Stunden festzulegen. Praktikabilität und auch die bisherig geübte Praxis seien Abwägungsmerkmale, die in eine Verfügung der Bundesgerichte gegen Staatsgerichte einfließen müssen.
Das Digitalakteneinsichtsrecht der Öffentlichkeit behandelt der Revisionsentscheid vom 23. November 2022 des Bundesberufungsgerichts des Zehnten Bezirks der USA in Denver im Fall Courthouse News Service v. New Mexico Administrative Office of the Courts. Es gelangt wie die Revision in St. Louis in Courthouse News Service v. Joan Gilmer zum Ergebnis, dass die Bundesverfassung zwingend den Zugang gebietet, allerdings mit einem Unterschied.
Das erstinstanzliche Bundesgericht hätte die Interessen und Möglichkeiten der einzelstaatlichen Gerichte berücksichtigen müssen, statt die Frist bis zur Offenlegung neuer Klagen an Nachrichtendienste auf fünf Stunden festzulegen. Praktikabilität und auch die bisherig geübte Praxis seien Abwägungsmerkmale, die in eine Verfügung der Bundesgerichte gegen Staatsgerichte einfließen müssen.