• • Vom Bundesgericht ins einzelstaatliche verwiesen • • Ende der vernebelten US-Gesellschaft • • Digitalakteneinsichtsrecht der Öffentlichkeit • • Galileo, Hitler und trump: Zensur • • Kurzentschlossen nach Chicago: DAJV-Kongress • • Pfändung von Hilfsfonds für Afghanistan • • Presserecht auf Akteneinsicht: Anonymer Kläger • • Deutsches Anwesen in USA erworben, Geld futsch • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 25. Nov. 2022

Klage zwingend in 5 Stunden zu veröffentlichen?

 
.   Nach der Einführung der Aktendigitalisierung verklagen Nachrichtendienste die Gerichte, weil ihnen nicht sofort nach der Klageinreichung die Akte zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich sind Gerichtsakten genauso öffentlich wie Prozesse.

Das Digitalakteneinsichtsrecht der Öffentlichkeit behandelt der Revisionsentscheid vom 23. November 2022 des Bundesberufungsgerichts des Zehnten Bezirks der USA in Denver im Fall Courthouse News Service v. New Mexico Administrative Office of the Courts. Es gelangt wie die Revision in St. Louis in Courthouse News Service v. Joan Gilmer zum Ergebnis, dass die Bundesverfassung zwingend den Zugang gebietet, allerdings mit einem Unterschied.

Das erstinstanzliche Bundesgericht hätte die Interessen und Möglichkeiten der einzelstaatlichen Gerichte berücksichtigen müssen, statt die Frist bis zur Offenlegung neuer Klagen an Nachrichtendienste auf fünf Stunden festzulegen. Praktikabilität und auch die bisherig geübte Praxis seien Abwägungsmerkmale, die in eine Verfügung der Bundesgerichte gegen Staatsgerichte einfließen müssen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.