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Donnerstag, den 15. Mai 2003

DAJV Bewerbungsführer in neuer Auflage

 
CK - Washington   Bei der Deutsch Amerikanischen Juristenvereinigung in Bonn hat nun die Auslieferung der Neuauflage des USA Bewerbungsführers für Juristen begonnen. Er kann direkt beim DAJV bestellt werden. Zum Preis von weniger als zehn Euros stellt er einen auch für Studenten, Referendare und selbst arbeitslose Masterabsolventen erschwinglichen Leitfaden dar.



Suchbegriffe in URLs bleiben in USA privat

 

CK - Washington.   Mit beeindruckendem Technikverstand hat am 9. Mai 2003 das Bundesrevisionsgericht des ersten Bundesberufungsbezirks in Boston über die Privatsphäre bei der Suche im Internet entschieden.

Der Sachverhalt betrifft die Dateineingabe in Suchmaschinen, und die Rechtsfrage lautet im Kern, ob die eingegebenen Suchdaten gewerblich verwertet werden dürfen. Im konkreten Fall ging es um gesundheitliche Fragen, die mit Identifikationsdaten des Suchers Pharmafirmen zur Verfügung gestellt wurden.

Das Gericht prüfte die Rechtslage nach dem Electronic Communications Privacy Act of 1986 und verglich den Tatbestand mit dem allgemeinen Abhörverbot. Nach ihm ist das Telefongespräch geschützt, während die Datenvermittlung einschliesslich der Nummernwahl gewerblich nutzbar ist.

Das Gericht stellte im Ergebnis die Suchbegriffe dem Gespräch gleich und verwarf damit die gegenteilige Ansicht der Erstinstanz. Diese muss nun prüfen, ob die Verletzung im Sinne des ECPA mit Absicht erfolgte und damit einen schadensersatzpflichtigen Tatbestand erfüllt.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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