×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Neuverordneter Online-Jugendschutz der FTC • • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Ãœberraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 03. Okt. 2003

Anklage unterliegt im Moussaoui-Fall

 
AC - Washington.   Eine Richterin am Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Virginia (Alexandria Division) entschied am 2. Oktober 2003, dass die hiesige Staatsanwaltschaft Anschuldigungen gegen Herrn Zacarias Moussaoui, er sei in die Anschläge am 11. September verwickelt gewesen, fallen lassen müsse. Richterin L. Brinkema verbot der Regierung ebenfalls die Todesstrafe in diesem Fall zu verlangen.

Herr Moussaoui ist derzeit die einzige Person, die wegen Verschwörung zum Terrorismus gegen die Vereinigten Staaten, im Zusammenhang mit den Anschlägen am 11. September, angeklagt wurde.

In dem Verfahren hatte es die Regierung abgelehnt, inhaftierte AlQaida Kämpfer als Zeugen zuzulassen. Insofern befand die Richterin, dass es rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspräche, mit dem Verfahren voranzugehen, da dem Angeklagten die Möglichkeit genommen wurde, sich angemessen zu verteidigen.

Der Bundes-Staatsanwalt P. McNulty hatte dagegen argumentiert, dass die Amerikanische Verfassung es nicht verlange, und die nationale Sicherheit es nicht erlaube, dass ein erklärter Terrorist Kontakt zu seinen Mitverschwörern unterhalte, die in einem anderen Land als "feindliche Kämpfer" gefangen gehalten werden.

Mit besonders Interesse wurde diese Wendung im Verfahren aufgenommen. Allgemein wurde erwartet, dass die Richterin die Anklage aus diesen Gründen im Ganzen ablehnen würde. Dies wäre der schnellste Weg zum einem Berufungsgericht gewesen, welches dann den gesamten Fall erörtert hätte. Nun, da die Richterin nur einzelne Anklagepunkte abgewiesen hat, wird es das Berufungsgericht schwerer haben, diese Entscheidung der Richterin zu verwerfen. In jedem Fall wird sich das Verfahren dadurch erheblich verzögern.

Allerdings wird diese Entscheidung (gemäß 18 U.S.C. App. 3 § 6(e) (2) ) erst rechtskräftig, wenn die Regierung die Möglichkeit zur Berufungseinlegung gehabt hat.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER