SEC-Neuregelung für Abstimmungen bei börsennotierten Unternehmen
AC - Washington. Die SEC als Börsenaufsichtsamt verlangt nun die Liberalisierung des sogenannten Proxy-Verfahrens, indem das Management nun auch Wahlvorschläge von Aktionären mit den eigenen Wahlempfehlungen (Proxy Resolution) verkünden muss.
Damit folgt die SEC der Empfehlung ihrer Corporate Finance Abteilung vom 15. Juli 2003.
In den kommenden 60 Tagen darf die Öffentlichkeit nach Bundesverwaltungsverfahrensrecht diese Regelung kommentieren. Dabei wird vor allem mit Widerstand von Unternehmen gerechnet, die das vorgeschlagene Verfahren für als Störfaktor im Corporate Governance Prozess ansehen. SEC-Chef William H. Donaldson hält die Verordnung hingegen für eine Stärkung des Wahlverfahrens, die direkt den Aktionären zugute kommt. Investorenverbände unterstützen die SEC.