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Mittwoch, den 24. Nov. 2004

Streitwert unterschritten

 
CK - Washington.   In einem Landenteignungsfall versuchen die Eigentümer, den Streitwert unter die Grenze von $3.000 zu bringen, der nach einem Pipelinegesetz die Grenze zwischen der Zuständigkeit der Bundes- und einzelstaatlichen Gerichte zieht. Gleichzeitig streben sie eine möglichst hohe Entschädigung an. Das Untergericht des Bundes durchschaut ihre Verhandlungs- und Verfahrens-Tricks nicht.

Der für seinen scharfen Verstand und erleuchtete Urteilsbegründungen bekannte Bundesberufungsrichter Posner versteht die Eigentümer, bestätigt die Enteignungsentscheidung und findet einen Weg, ihnen die höchstmögliche Entschädigung zukommen zu lassen: ANR Pipeline Co. v. 62.026 Acres of Land, more or less, in Rock and Walworth Counties, Wisconsin, Az. 04-1465, 19. November 2004. Indirekt zwingt er sie damit ins Bundesgericht.

Dieser Fall aus dem siebten Bundesberufungsbezirk ist ein Beispiel für das Tauziehen um die Zuständigkeit von Bundes- und Staatsgerichten, die oft konkurrierend zuständig sein können. In den einzelstaatlichen Gerichten erwarten Kläger mehr Sympathie von Geschworenen und Richtern und damit einen besseren Stand gegenüber auswärtigen Beklagten. In den Bundesgerichten hoffen die Beklagten auf mehr Sachverstand und Objektivität.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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