Ende des Imitats
CK • Washington. In Europa wird zwar noch emsig für das Stimmenimitat im Werbebereich geworben, doch auf beiden Seiten des Atlantiks entwickelt sich das Recht zur unerlaubten gewerblichen Nachahmung so, dass die Haftung von Imitatoren, Werbeagenturen, Werbekunden und Mitstörern immer deutlicher wird.
Während in Europa das Persönlichkeitsrecht und Droit Moral Haftungs- sowie Unterlassungsansprüche auslösen, liegt der rechtliche Ansatz in den Vereinigten Staaten vorrangig im Right of Publicity. Das öffentliche Radiosystem National Public Radio bietet ein anschauliches Beispiel als Tonbericht an.
Nachtrag: Holger Gauß geht in seiner in diesem Jahr im Nomos Verlag erschienenen Dissertation Der Mensch als Marke - Lizenzierung von Name, Bild, Stimme und Image im deutschen und US-amerikanischen Recht - nicht zu verwechseln mit dem Buch Der Mensch als Marke - Konzepte - Beispiele - Experteninterviews -rechtsvergleichend auch auf das Recht an der menschlichen Stimme ein. In Österreich, wo das Stimmenimitat ebenfalls noch im Internet beworben wird, ist auch der urheberrechtliche Ansatz des OGH-Urteils vom 20. März 2003, Az. 6Ob287/02b, interessant, der nach §78 UrhG auch Stimmlage, Tonfall, Sprachmelodie und Dialekt schützt.