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Sonntag, den 09. Juli 2006

Vermögen gehört Trust

 
.   Trust und Treuhänder - manchmal sind sie in Übersetzungen gleich behandelt, und doch gibt es Unterschiede. Der Trust ist eine rechtliche selbständige Körperschaft mit eigener Verwaltung, normalerweise der des Trustee. Wenn Vermögen dem Trust übertragen wird, gehört es ihm unwiderruflich, auch wenn der Übertragende oder sein Nachlass später überschuldet ist?

Ja, sagt das vierte Berufungsgericht von Kalifornien in Sachen Lynda Laycock v. Leonard H. Hammer et al., Az. D046422, am 6. Juli 2006. Der Fall betrifft eine Lebensversicherungspolice, die der versicherte einem von ihm eingerichteten Trust unwiderruflich übereignete. Als er 13 Jahre später starb, zahlte der Versicherer den Versicherungsbetrag an den Trustee des Trust aus.

Der Berufungsbeklagte hatte vor dem Tod des Versicherten ein Urteil gegen ihn erstritten. Er behauptete, der Versicherte habe die Unwiderruflichkeit des Trusts widerrufen, indem er unter anderem die Darlehen mit der Police besichert hatte. Das Untergericht stellte fest, dass seine Handlungen keine implizierte Ausübung einer Kontrolle über den Trust mit dieser Folge bedeuten.

Wenn der Trust als widerruflich eingerichtet worden wäre oder wenn die Begünstigten eines Trusts nach dem Tode des Trust-Errichters aufgrund erbrechtlicher Bestimmungen die Unwiderruflichkeit widerrufen, würde das Ergebnis anders aussehen, bestätigte das Berufungsgericht. Daher geht der Gläubiger des Schuldners, der den Trust einrichtet und in ihm sein Vermögen vor Dritten sichert, leer aus.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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