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Freitag, den 08. Sept. 2006

Staatenimmunität beschneiden?

 
.   Nach dem Foreign Sovereign Immunities Act genießen hoheitliche Akte ausländischer Staaten Immunität, indem den Gerichten die sachliche Zuständigkeit entzogen wird. Die Washington Legal Foundation regt am 8. September 2006 an, die Immunität durch eine Änderung des FSIA einzuschränken.

Sie behauptet in der Studie Nr. 140, Sovereign Debt Default: Cry for the United States, Not Argentina, durch die vom Außenministerium, dem State Department in Washington, DC, den Gerichten vorgelegte Immunitätsstellungnahme würden Staaten unterstützt, die ihre Immunität missbräuchten, unverantwortlich Schulden anhäuften und ihre Gläubiger düpierten.

Zum Beleg für diese These zieht Prof. Hal Scott im Namen der Stiftung die argentinische Finanzkrise heran. Die Überschuldung bankrotter Staaten werde durch die Immunität gefördert. Daher solle das Außenministerien in diesen Verfahren Stellung auf seiten der amerikanischen Gläubiger, nicht der Mißbraucher des US-Rechts beziehen.

Konkret sollen ausländische Zentralbanken zur Erklärung eines Immunitätsverzicht bei der Darlehnsaufnahme gebracht werden, welcher zugunsten der Gläubiger auch als Verzicht des Souveräns gelten muss, aaO 41. Zudem sollen souveräne Staaten verpflichtet werden, auf Anforderung der Gerichte ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen und ihre Bediensteten der Vernehmung im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, zu unterwerfen, aaO 42.



Bauchpinselei tut gut

 
.   Nimmt man sich einmal im Jahr Zeit zum Lunch und hört: Your law firm is one of the most famous in Washington, und kurz darauf beim Anruf im Ministerium: Your law firm is the best in the country in foreign sovereign immunity matters, dann kann das schon dazu verführen, sich öfter mal zum Lunch freizunehmen. Selbst wenn es Bauchpinselei ist, tut es gut.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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