×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Neuverordneter Online-Jugendschutz der FTC • • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 27. Okt. 2006

Parteibeteiligung erforderlich

 
.   Sua sponte darf ein Gericht eine von ihm erlassene Verfügung nicht ändern, sondern es muss die Parteien mit der Einräumung rechtlichen Gehörs beteiligen. Dies folgt aus dem Rechtsstaatsgrundsatz des Vierzehnten Verfassungszusatzes, und in Sachen Dr. José S. Belaval, Inc. er al. v. Rosa Peréz-Perdonmo et al., Az. 05-2854, auch aus dem zugrundeliegenden Bundesgesetz zur Gesundheitsversorgung, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 2. Oktober 2006.



DAJV Jahreskonferenz 2006

 
CHS - Washington.   Heute abend beginnt in Berlin die Jahreskonferenz 2006 zum deutsch-amerikanischen Recht, die die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung (DAJV) ausrichtet. In den Workshops geht es unter anderem um Umweltrecht aus Unternehmenssicht, globale IT-Dienstleistungen, die rechtliche Behandlung von Online-Videorekordern, transatlantische Schiedsvereinbarungen, grenzüberschreitendes Aufspüren und Sichern von Vermögensmassen sowie das Jahressteuergesetz 2007. Ein ausführliches Programm kann bei der DAJV heruntergeladen werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER