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Sonntag, den 05. Aug. 2007

Copyright auf Börsenpreise

 
.   Eine Börse verkündet auf Geheiß der Regierung Marktpreise aus Termingeschäften. Sie beantragte für die Preise einen Urheberrechtsschutz durch Eintrag beim Copyright Office in Washington, DC. Ihr Antrag wurde abgelehnt.

Sie erhielt den Schutz für die Datenbank, in die sie die Preise aufnimmt. Dann verklagte sie aus Marken- und Urheberrecht und wegen unerlaubten Eingriffs in Vertragsbeziehungen mit Dritten, tortious Interference with Contract, eine Internet-Terminbörse, die die Preise nutzt. Das Gericht wies die Klage ab.

Zum Urheberrecht erklärte es, dass die ermittelten Preise schutzunfähige Ideen und Fakten darstellen. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks bestätigte diese Aufassung nach dem Merger-Grundsatz am 1. August 2007 in Sachen New York Mercantile Exchange, Inc. v. Intercontinental Exchange, Inc., Az. 05-5585. Die unbeteiligten Vereinigten Staaten unterstützten ICE mit einem Amicus Curiae-Schriftsatz.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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