×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Neuverordneter Online-Jugendschutz der FTC • • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 11. Aug. 2007

Unix bleibt bei Novell

 
.   Groklaw veröffentlicht das bedeutsame Urteil vom 10. August 2007 in Sachen The SCO Group, Inc. v. Novell, Inc., Az. 2:04CV139DAK, auch als Textdatei. Die von SCO angestrengten Verfahren verwirrten den Linux-Markt und zeichneten sich durch die Weigerung der Klägerin aus, ihre Beweise offen zu legen.

SCO hatte frech ein Eigentum an UNIX behauptet und Linux als illegale Kopie bezeichnet, weil IBM Elemente von UNIX nach Linux übertragen habe. SCO als Nachfolgerin von Santa Cruz Operations, Inc. und Caldera Systems, Inc. hatte mit dem Verfahren die von den Vorgängern erworbene Anerkennung und Gunst des Marktes verspielt.

Die 102 Seiten lange Urteilsbegründung des erstinstanzlichen Bundesgerichts in Utah erklärt, dass SCO nur eine Lizenz besitzt, das Eigentum bei Novell liegt und Novell IBM Rechte einräumen darf.



Schulden daheimlassen

 
.   Auswandern und Schulden daheimlassen? Schon einmal von Anerkennung und Vollstreckung gehört? Ein deutsches Urteil für eine Geldschuld, ein Vollstreckungsbescheid kann den Auswanderer auch in die USA verfolgen.

Zum Sprachschatz des Auswanderers sollten deshalb auch Begriffe wie Comity, Reciprocity, Foreign Money Judgments Act gehören. Und auch Credit Rating. Ohne ein gutes Credit Rating kommt man in den USA nicht weit, und eine Schuld aus der verlassenen Heimat kann sich schnell im Rating Report, wenn nicht gar den Rechnersystemen der Strafverfolgungsbehörden in den USA wiederfinden.

Vor dem Auswandern also rechtzeitig einen Installment Payment Plan erarbeiten und einen Settlement and Release-Vertrag vereinbaren. Die so dokumentierte Erledigung von Schulden macht sich in den USA recht gut.



Freier WLan-Zugang erweitert

 
.   Neben dem berühmten Knoten WWW.amlaw.US sind seit Kurzem weitere WLAN-Zugänge für Leser des German American Law Journal und Juristen aus Deutschland zu Besuch im Raum Washington, DC freigeschaltet, darunter der mit der Kennung www.EmbassyLaw.com.

Der erste wurde 2003 beim Hurrikan Isabel an einem Notstromaggregat betrieben, an dem Nutzer auch ihre Laptops auftanken konnten. Berühmt wurde er erst, als der Hurrikan vorbei war und die Washington Post auf der ersten Wirtschaftsseite über den Nutzen des offenen WLANs berichtete. Noch mehr Beifall findet heute das zur nur Krise geöffnete WiFi-Netz in Minneapolis.

Der informierte Leser wird selbst die faktischen, technischen und rechtlichen Vor- und Nachteile eines WLans einschätzen können und daher in der verantwortungsvollen Nutzung nicht eingeschränkt. Wer durch Washington wandert, findet heute ohnehin eine große Auswahl an offenen 802.11-Netzen vor - anders als beispielsweise in L.A., wo das Netz von Raubrittern beherrscht zu sein scheint.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER