Auch Staaten tragen Kosten selbst
CK • Washington. Die American Rule spricht der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 9. März 2009 in Sachen Kansas v. Colorado, Az. 105 Orig., 556 US ___ (2009), an. Nach ihr ist die Kostenerstattung die Ausnahme.
Gilt anderes, wenn sich Staaten streiten? In einem der seltenen Fälle, die nach dem Verfassungsgebot der original Jurisdiction erst- und letztinstanzlich im Supreme Court behandelt werden, entschied das Gericht, das die vom Kongress geschaffene Ausnahme für die Erstattung bestimmter Kosten in den Untergerichten auch hier gelte.
Keine obsiegende Partei dürfe mit der vollständigen Kostenerstattung rechnen. Soweit der Kongress Ausnahmen von der American Rule ins Gesetz schreibt, dürfen sie die Gerichte nicht zugunsten der Sieger ausdehnen.
Gilt anderes, wenn sich Staaten streiten? In einem der seltenen Fälle, die nach dem Verfassungsgebot der original Jurisdiction erst- und letztinstanzlich im Supreme Court behandelt werden, entschied das Gericht, das die vom Kongress geschaffene Ausnahme für die Erstattung bestimmter Kosten in den Untergerichten auch hier gelte.
Keine obsiegende Partei dürfe mit der vollständigen Kostenerstattung rechnen. Soweit der Kongress Ausnahmen von der American Rule ins Gesetz schreibt, dürfen sie die Gerichte nicht zugunsten der Sieger ausdehnen.