Auch Beamter hat Verfassungsrechte
CK • Washington. Darf ein Beamter keine Missstände melden, wenn er auf eine Beförderung hofft? Die Rede- und Meinungsfreiheit schützt auch Beamten, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco am 27. April 2009, als der Polizist auf seine Beförderungsverweigerungs- und Diskriminierungsklage die Antwort erhielt, seine Meldungen über antisemitisches Kollegenverhalten, Trinken bei der Arbeit, Arbeiten für ein Privatunternehmen während der Dienstzeit und dergleichen seien dienstliche Berichte, die nicht dem Schutz des ersten Verfassungszusatzes unterfielen. In Richard Robinson v. Margaret York et al., Az. 07-56312, geht der Prozess daher weiter. [US-Recht, Meinungsfreiheit, Verfassung,Diskriminierung]