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Dienstag, den 28. April 2009

Auch Beamter hat Verfassungsrechte

 
.   Darf ein Beamter keine Miss­stände melden, wenn er auf eine Beför­derung hofft? Die Rede- und Meinungs­freiheit schützt auch Beamten, entschied das Bundesberu­fungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco am 27. April 2009, als der Polizist auf seine Beförderungs­verweigerungs- und Diskriminie­rungsklage die Antwort erhielt, seine Meldungen über antisemitisches Kollegenverhalten, Trinken bei der Arbeit, Arbeiten für ein Privatunter­nehmen während der Dienstzeit und dergleichen seien dienstliche Berichte, die nicht dem Schutz des ersten Verfassungs­zusatzes unterfielen. In Richard Robinson v. Margaret York et al., Az. 07-56312, geht der Prozess daher weiter. [US-Recht, Meinungsfreiheit, Verfassung,Diskriminierung]










CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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