CK • Washington. Das ordentliche Gericht weist die Klage gegen
Federal Reserve-Banken der USA wegen Patentverletzung im Scheckverschlüsselungsverfahren ab, weil die Klage effektiv gegen die USA gerichtet sei, was die sachliche Zuständigkeit des
Court of Federal Claims begründe.
Das Schatzamt der USA hatte vielfach erklärt, der zugrundeliegende Vertrag sei nicht im Namen der USA abgeschlossen, und die Banken seien nicht ihre Vertreter. Dennoch wird die Klägerin in Sachen
Advanced Software Design Corp. v. Federal Reserve Bank of St. Louis, Az. 08-1152, am 30. September 2009 an das andere Gericht geschickt.
Die USA hatten den Vertrag im Verfahren genehmigt. Das reicht nach Präzedenzfallrecht zur Patentvergütung bei Verletzungen durch die USA als Endkunden, entschied das mit landesweiter Patentrechtszuständigkeit ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks neben dem Weißen Haus.