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Dienstag, den 23. Nov. 2010

Zeitungszitate bei Bloggern eingeklagt

 
.   Copyright Trolls gewinnen in den USA an Bedeutung. Eine Firma namens Righthaven LLC macht sich einen Namen, indem sie Blogger verklagt, die Zeitungsausschnitte kommentieren. Die Firma handelt im Auftrag einer Zeitung aus Nevada, gleicht für sie Zitate im Internet mit Zeitungsberichten ab und verklagt die Blogger ohne Warnung.

Diese Praxis weicht vom Üblichen ab: Ein freundlicher Hinweis auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung reicht in der Regel. Wenn sich der Blogger auf die Fair Use-Ausnahme beruft, wird vielleicht geklagt, doch auch das ist selten.

Die neue Praxis der Urheberrechts-Trolls verdutzt auch Gerichte. Über einen Trend, der Zeitung die Erklärung aufzugeben, warum die Verwendung von Ausschnitten nicht als Fair Use zulässig sei, berichtet Steve Green Judge to Righthaven: Show why lawsuit shouldn't be dismissed am 22. November 2010 in der Las Vegas Sun.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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