Sammelklage wegen Comic-Avataren bei Facebook
CK • Washington. Am 9. Dezember 2010 argumentiert Thomas Dapp unter dem Titel Facebook wird zurzeit von Comicfiguren überschwemmt. Die digitale Welt braucht dringend eine Urheberrechtsanpassung! im Johns Hopkins University American Institute for Contemporary German Studies für eine Gesetzesänderung als Antwort auf Urheberrechtsverletzungen bei Facebook durch den Einsatz fremder Comic-Bilder als Avatare.
Der Artikel behauptet, dass das Urheberrecht durch diese Avatare verletzt wird, und bestätigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und bereits Mechanismen zur Rechteverfolgung gesetzlich bestehen. Damit wird die Forderung nach gesetzgeberischen Schritten entkräftet.
Soweit die Rechtsverfolgung wirtschaftlich unrealisierbar erscheint, verweist Dapp auf die Lösung der Sammelklage. Wie beim Urheberrecht, das wahrscheinlich nicht durch die Avatare verletzt ist und in den USA die Fair Use-Regeln aktiviert, geht Dapp jedoch von einem unüblichen Ansatz aus:
Die Sammelklage wird in den USA nicht als Mittel eines oder weniger Opfer gegen zahlreiche Täter, sonder als Klage von Massenopfern gegen einen oder wenige Täter eingesetzt. Ansonsten wäre sie wirtschaftlich unrealisierbar. Zudem ist aus unternehmerischer Sicht der Griff zur Sammelklage nicht hinnehmbar: Das Sammelklagekonzept wird wegen des oft beobachteten Missbrauchs verachtet, wenn nicht gar gehasst und veranlasst den Gesetzgeber deshalb häufig zu restriktiven Korrekturen.
Der Artikel behauptet, dass das Urheberrecht durch diese Avatare verletzt wird, und bestätigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und bereits Mechanismen zur Rechteverfolgung gesetzlich bestehen. Damit wird die Forderung nach gesetzgeberischen Schritten entkräftet.
Soweit die Rechtsverfolgung wirtschaftlich unrealisierbar erscheint, verweist Dapp auf die Lösung der Sammelklage. Wie beim Urheberrecht, das wahrscheinlich nicht durch die Avatare verletzt ist und in den USA die Fair Use-Regeln aktiviert, geht Dapp jedoch von einem unüblichen Ansatz aus:
Die Sammelklage wird in den USA nicht als Mittel eines oder weniger Opfer gegen zahlreiche Täter, sonder als Klage von Massenopfern gegen einen oder wenige Täter eingesetzt. Ansonsten wäre sie wirtschaftlich unrealisierbar. Zudem ist aus unternehmerischer Sicht der Griff zur Sammelklage nicht hinnehmbar: Das Sammelklagekonzept wird wegen des oft beobachteten Missbrauchs verachtet, wenn nicht gar gehasst und veranlasst den Gesetzgeber deshalb häufig zu restriktiven Korrekturen.