Schiedsklausel oder Sammelklage
CK • Washington. Eine vertragliche Schiedsklausel kann nicht einfach in ein Verbot des Schiedsverfahrens und die Öffnung des Sammelklageweges umgedeutet werden, weil die Klausel nach einzelstaatlichem Vertragsrecht sittenwidrig sei, entschied der Supreme Court als Oberster Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, am 27. April 2011 im Fall AT&T Mobility LLC v. Concepcion, Az. 09-893. Die einzelstaatliche Umdeutung höhlt das Bundesschiedsgesetz, den Federal Arbitration Act, aus, erklärte das Gericht in einer 18-seitigen Entscheidung.